Koppelung von Anstellung und Geschäftsführung
Unter einer Koppelungsklausel versteht man eine Vereinbarung, wonach der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers (GF) nur solange gelten soll, wie der GF in Amt und Würden ist, also solange er Organ der GmbH ist. „Wo soll da das Problem sein?“, hören wir Sie geradezu halblaut überlegen. Sie müssen sich vor Augen führen, ...
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