Koppelung von Anstellung und Geschäftsführung

Unter einer Koppelungsklausel versteht man eine Vereinbarung, wonach der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers (GF) nur solange gelten soll, wie der GF in Amt und Würden ist, also solange er Organ der GmbH ist. „Wo soll da das Problem sein?“