Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis nicht einfach entziehbar

Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, sehr verehrte Damen und Herren, ist ein relativ unentziehbares Recht (BGH; Az.: II ZR 359/18 Gi 01-48/20). „Relativ unentziehbar???“, wir…