Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis nicht einfach entziehbar
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, sehr verehrte Damen und Herren, ist ein relativ unentziehbares Recht (BGH; Az.: II ZR 359/18 Gi 01-48/20). „Relativ unentziehbar???“, wir sehen die Fragezeichen in Ihren Augen ganz deutlich und haben für Sie schon ...
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