Die personelle Verflechtung im Rahmen der Betriebsaufspaltung (Teil 2)
Nach Auffassung des BMF (Schreiben vom 7.10.2002) ist eine Ausnahmesituation trotz Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung über die Geschäfte des täglichen Lebens auch dann gegeben, wenn auf den Nur-Besitzgesellschafter aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen besonderer Druck ausgeübt werden kann, der das Vetorecht faktisch aushebelt. Eine ...
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