„Handy“ am Steuer
„Handy“ am Steuer Wird ein Autofahrer dabei erwischt, wie er das Ladekabel seines Handys mit einer Powerbank verbindet, so darf er nicht für das Vergehen „Handy am Steuer“ mit einem Bußgeld belegt werden. Die Geräte dürfen nicht als „Einheit“ gesehen werden. Bei Powerbank und Ladekabel handele es sich nicht um „verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer“ (OLG Hamm, Az. 4 RBs 92/19).
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