Geschäftsführer-Schadenersatz bei verletzter Insolvenzantragspflicht

Nach § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen ein Gesetz verstößt, das einen anderen schützen soll, verpflichtet, dem anderen den Schaden, den er angerichtet hat, zu ersetzen. Eine Norm,…