Genussrechte

GenussrechteAuch Verluste sind abziehbar. Hat ein Anleger Genussrechte im Wert von rund 60.000 € an einer GmbH Co. KG gezeichnet, so kann er einen Verlust, der ihm durch die Insolvenz der Gesellschaft entstanden ist (hier in Höhe von rund 25.000 €), bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Ein solcher Verlust darf als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Gewinnen daraus ausgeglichen beziehungsweise vor- oder rückübertragen werden (FG Bremen, Az. 1 K 6/20).