Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht KündigungSpricht der Arbeitgeber mit dem falschen Betriebsrat, kann der Kumpel bleiben. Hat die Ruhrkohle AG (RAG) als Arbeitgeber einen Interessensausgleich für die letzten Bergmänner der letzten Zeche im Ruhrgebiet nicht mit dem Gesamtbetriebsrat, sondern mit dem örtlichen Betriebsrat der Zeche ausgehandelt, so kann eine im Zuge der vereinbarten Massenentlassung ausgesprochene Kündigung unwirksam sein. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat dem gekündigten Kumpel Recht gegeben, weil mit dem örtlichen Betriebsrat ein „unzuständiges Gremium“ von der RAG konsultiert worden ist. Denn der ganzen Maßnahme lag ein einheitliches unternehmerisches Gesamtkonzept zugrunde, das sich über mehrere Betriebe erstreckte. Die Schließung der letzten Zeche war nur ein letzter Baustein (LAG Düsseldorf, 11 Sa 799/19).
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