Betriebsrente

BetriebsrenteDie Berechnung der korrekten Höhe kann nicht verwirkt werden. Auch wenn ein Rentner die Höhe seiner Betriebsrente erst nach rund 13 Jahren anzweifelt, kann er verlangen, die Berechnungsgrundlagen zu prüfen – und die Höhe der Betriebsrente gegebenenfalls anzupassen. In dem konkreten Fall bemängelte der Mann, dass es während seiner Beschäftigungszeit eine Betriebsvereinbarung gegeben hatte, die den Steigerungsbetrag halbierte (von 0,4 % auf 0,2 % des Arbeitseinkommens, das es für jedes Dienstjahr gab). Der Arbeitgeber argumentierte, die Halbierung sei wegen der damaligen wirtschaftlichen Situation unumgänglich gewesen – und außerdem habe der Mann sein Recht, die Beträge prüfen zu lassen, nach so vielen Jahren verwirkt. Das Bundesarbeitsgericht sah das anders und verwies den Fall zurück an die Vorinstanz, damit die sich inhaltlich mit der Kürzung des Steigerungsbetrags auseinandersetzt. Eine Verwirkung ist für solche Fälle jedenfalls durch das Betriebsverfassungsgesetz ausgeschlossen (BAG, Az. 3 AZR 246/20).