Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Leidensgerechter Arbeitsplatz: Leidet eine Frau an psychischen Erkrankungen, weil sie im Laufe ihres Berufslebens immer wieder mit belastenden Situationen konfrontiert worden ist (als Kassiererin wurde sie Opfer eines Raubüberfalls), so muss ihr der aktuelle Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz einrichten. Das gelte insbesondere dann, wenn sie inzwischen als Schwerbehinderte anerkannt ist. Der Arbeitgeber hatte sie in eine weiter entfernte Filiale versetzt. Das muss er rückgängig machen. Unabhängig von der Ursache sei es „Sinn und Zweck“, Behinderten die Teilhabe am Arbeitsleben „entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten des/der Schwerbehinderten dauerhaft zu sichern“ (BAG, Az.: 9 AZN 29/20).