Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, nach deutschem Recht sind Sie als GmbH-Geschäftsführer (GF) nur (sehr) selten Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Ihr Vertrag ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Das hört sich zunächst…