Schenkungsteuer bei Familiengesellschaften

Schenkungsteuer bei Familiengesellschaften Bringt ein Gesellschafter Kapital in eine bestehende Familiengesellschaft ein, so liegt eine Schenkung vor, die grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig ist. Das gelte jedenfalls dann, so der Bundesfinanzhof, wenn er keine Gegenleistung dafür bekommt. Die anderen Gesellschafter werden dadurch bereichert, dass sich ihr über die Familiengesellschaft gehaltenes Vermögen erhöht. Und zwar auch dann, wenn die Einlage „im Verhältnis zur Familiengesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, weil sie den Gemeinschaftszweck fördert“ (BFH, Az. II R 9/17).