Einmalzahlung bei Leasing

Einmalzahlung bei Leasing Nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat auch das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, ein Selbständiger, der ein Auto als Firmenwagen geleast hat und die 1-Prozent-Methode anwendet (1 % des Brutto-Listen-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen), müsse es hinnehmen, dass das Finanzamt eine von ihm geleistete Sonderzahlung auf die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrages umlegt. Die Sonderzahlung hatte das Ziel, den Neuwagenpreis zu drücken, wodurch dann auch das steuerpflichtige Einkommen geringer ausfallen würde (Niedersächsisches FG, Az. 8 K 98/19; anhängig beim BFH).