Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Verweigerung ärztlicher Untersuchung rechtfertigt Abmahnung: Wer sich einer vom Arbeitgeber angeordneten ärztlichen Untersuchung verweigert, riskiert eine Abmahnung. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 7 Sa 304/19). Das Gericht verhandelte den Fall eines Schreiners, der sich bei seinem Arbeitgeber häufig arbeitsunfähig meldete. Zudem bescheinigte er mit einem ärztlichen Attest, dass er keine Gegenstände über 10 Kilogramm mehr tragen könne. Der Arbeitgeber zweifelte die grundsätzliche Eignung als Schreiner aufgrund dieser Einschränkung an. Der Schreiner verweigerte eine vom Arbeitgeber geforderte 2. Untersuchung und kassierte dafür eine Abmahnung. Dagegen klagte er. Das Gericht sah allerdings keinen Grund für den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Dient eine Untersuchung dazu, zu überprüfen, ob ein Arbeitnehmer seine Arbeit noch erbringen kann, ist sie zulässig.