Alkohol am E-Bike-Lenker
Alkohol am E-Bike-Lenker Grundsätzlich ist ein Autofahrer, der mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, „absolut fahruntüchtig“. Für Pedelec-Fahrer gilt das nicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das in einem Fall entschieden, in dem ein E-Bike-Fahrer mit 1,59 Promille Alkohol im Blut mit einer Radfahrerin kollidiert ist, die ihm die Vorfahrt genommen hatte. Das Gericht sprach den Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr mit der Begründung frei, dass es keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, wonach Fahrer eines Pedelecs mit bis zu 25 Kilometern pro Stunde schon unterhalb der Grenze für Fahrradfahrer, nämlich 1,6 Promille Blutalkohol, absolut fahruntüchtig seien (OLG Karlsruhe, Az. 2 Rv 35 Ss 175/20).
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