Reine Behauptungen reichen nicht zur Darlegung der Vermögenssituation

Es ist zwar verständlich, sehr verehrte Damen und Herren, dass der Geschäftsführer (GF), der für seine GmbH gerade Antrag auf Insolvenzeröffnung wegen Überschuldung und Vermögenslosigkeit gestellt hat, keine große Lust verspürt, sich mit Formalien…