Nicht jede D&O-Versicherung deckt unzulässige Zahlungen nach Insolvenzreife
Nach § 64 GmbH-Gesetz (GmbHG) sind die Geschäftsführer (GF) der GmbH gegenüber zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Auch wenn…
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