Werbungskosten beim Miet-Homeoffice
Werbungskosten beim Miet-Homeoffice Vermieten Sie Ihr Homeoffice an Ihren Arbeitgeber, so können Sie u. U. die Kosten für eine Badrenovierung als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Hier kommt es auf die so genannte Überschusserzielungsabsicht an. Fällt die Überschussprognose positiv aus, dürfen die gesamten Aufwendungen für die Renovierung berücksichtigt werden (BFH, Az. IX R 9/17).
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