Wirtschaftsrecht — Ende der professionellen Abmahneritis?

Wirtschaftsrecht — Ende der professionellen Abmahneritis? Die Große Koalition hat sich nach jahrelangem Ringen auf die Eckpunkte eines Gesetzes gegen den Missbrauch im Abmahnwesen geeinigt. Das Gesetz soll unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden. Kernpunkt des Gesetzes: Wettbewerber haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung. Damit ist dem Geschäft, mit der systematischen Fehlersuche auf den Internet-Seiten kleinerer Unternehmen, Abmahnungen per Serienbrief zu verschicken, teilweise die Grundlage entzogen. Die Gefahr, zur Zielscheibe eines unseriösen Abmahnvereins zu werden, ist damit allerdings nicht gebannt.