Rail & Fly

Rail & Fly Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die durch Verspätung hervorgerufenen Reisekosten zu übernehmen, wenn die Beförderung durch ein anderes Unternehmen Teil des Vertrags war. Dies hat das LG Frankfurt am Main beschlossen (Az. 2-24 S 74/19) und den Reiseveranstalter zur Kostenübernahme verpflichtet