Grunderwerbsteuer infolge Umwandlung nicht abziehbar

Grunderwerbsteuer infolge Umwandlung nicht abziehbar Wird eine Tochterkapitalgesellschaft auf die Mutterkapitalgesellschaft verschmolzen und fällt deswegen infolge einer mittelbaren Anteilsvereinigung bei der Muttergesellschaft Grunderwerbsteuer an, so gehört diese Grunderwerbsteuer zu den „Kosten des Vermögensübergangs” i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG und ist damit bei der Muttergesellschaft nicht als Betriebsausgabe abziehbar (FG München, Az. 6 K 75/19; Revision beim BFH unter Az. I R 25/20 anhängig).