Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Personaleinstellung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Personaleinstellung Wird für zwei Betriebe jemand eingestellt, müssen beide Betriebsräte gehört werden. Wird ein neu eingestellter Arbeitnehmer in zwei Betriebe eingegliedert (hier ging es um einen IT-Experten, der für zwei Betriebe einer Firma tätig werden sollte), so reicht es nicht aus, wenn 'nur' der Gesamtbetriebsrat bei der Einstellung involviert wird. Haben beide Betriebe separate Betriebsratsvertretungen, so ist die Zustimmung beider erforderlich (BAG, Az. 1 ABR 13/18).