Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fristlose Kündigung wegen Prozessbetrugs

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fristlose Kündigung wegen Prozessbetrugs Trägt ein Arbeitnehmer im Prozess bewusst falsche Tatsachen zur auszuübenden Tätigkeit vor, um gerichtlich feststellen zu lassen, zu bestimmten Arbeiten nicht verpflichtet zu sein, kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az. 6 Sa 297/19). Im konkreten Fall hatte der Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsprozess bewusst falsche Tatsachen vorgetragen, um eine günstige Entscheidung des Gerichts zu erreichen. Dies wurde als gravierender Pflichtenverstoß gewertet, der die Weiterbeschäftigung unzumutbar machen kann. Er wollte damit erreichen, dass das Gericht den Einsatz für die besagten Arbeiten für unverhältnismäßig beurteilt und feststellt, er sei zu diesen Arbeiten nicht verpflichtet. Diese Behauptung wertete die Beklagte als Prozessbetrug und sprach die streitgegenständliche, außerordentliche Kündigung aus. Mit Recht: Die vorsätzlich unwahre Sachverhaltsdarstellung rechtfertigt regelmäßig die außerordentliche Kündigung, da sie das notwendige Vertrauensverhältnis erheblich stört und der Erklärende nicht davon ausgehen kann, dies werde hingenommen.