Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Stellenanzeige
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Stellenanzeige Wird in einer Stellenanzeige das Arbeitsteam als „junges, hoch motiviertes Team“ bezeichnet, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung des Alters nach § 3 Abs. 1 AGG. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden (Az. 2 Sa 1/20). Durch die Stellenanzeige habe der Kläger Indizien nachgewiesen, die vermuten lassen, dass er wegen seines Alters nicht eingestellt wurde. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts beschreiben die Begriffe „jung“ und „hochmotiviert“ Eigenschaften, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben werden. Der Begriff „hochmotiviert“ sei zudem vergleichbar mit dem Begriff „dynamisch“. Die Formulierungen in der Stellenanzeige können nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber jemanden sucht, der in das Team passt, weil er/sie ebenfalls jung und hochmotiviert ist wie die Mitglieder des vorhandenen Teams.
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