Wiedereingliederung

WiedereingliederungAuch die Fahrkosten zahlt die Krankenkasse. Nimmt ein Arbeitnehmer an einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme teil, und zahlt seine gesetzliche Krankenkasse für die Dauer der Maßnahme weiterhin Krankengeld, so kann der Arbeitnehmer durchsetzen, auch die Fahrkosten zum Arbeitsort von der Krankenkassen erstattet zu erhalten. Dabei muss sich der Mann auf die Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel beschränken. Hier ging es um 85 €, die der Mann für 10 Tage erhielt, an denen er zur Eingliederungsmaßnahme gefahren war (SG Dresden, Az.: S 18 KR 967/19).