Einzahlung auf ein Wertguthabenkonto ist nicht steuerpflichtig

Einzahlung auf ein Wertguthabenkonto ist nicht steuerpflichtig Zahlt eine GmbH einem GF einen Teil des Lohns auf ein sog. Wertguthabenkonto ein, das zur Finanzierung seines vorzeitigen Ruhestands dienen soll, so muss der GF dafür nicht direkt in dem Jahr Steuern zahlen, in dem die Zahlungen fließen. Gehen die Gelder in die „Zeitkontenrückdeckungsversicherung“ bei einer Lebensversicherung ein, so ist die Zahlung kein sofort steuerpflichtiger Lohn (BFH, Az. VI R 39/17).