Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Elterngeld

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Elterngeld Abgezockter Angestellten ist der Schaden zu ersetzen. Zahlt ein Arbeitgeber einer Angestellten die Löhne für Oktober, November und Dezember erst im März des nächsten Jahres, so muss er für den Großteil des Schadens aufkommen, der entsteht, weil diese drei Gehälter bei der Berechnung für das Elterngeld fehlen, das deswegen um knapp 70 € monatlich geringer ausfällt. Das gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber das — erst im September begonnene — Arbeitsverhältnis (vergeblich) angefochten hat, weil die Mitarbeiterin ihre zu diesem Zeitpunkt schon bekannte Schwangerschaft nicht erwähnt hatte. (Hier gab die Zahnarzthelferin ihrem Chef quasi nach der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag den Mutterpass und informierte über das Beschäftigungsverbot, das im September begann.) Auch musste der Arbeitgeber die Kosten für den Steuerberater ersetzen (hier in Höhe von knapp 350 €), den die Mitarbeiterin konsultieren musste, um zu ermitteln, welcher auf den Ersatzanspruch anrechenbarer Steuervorteil sich aus der verspäteten Elterngeldzahlung im Folgejahr ergab (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 716/19).