Kindergeld

Kindergeld Die Familienkasse zahlt auch dann Kindergeld für – grundsätzlich kindergeldberechtigte – volljährige Kinder, wenn die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Allerdings nur dann, wenn sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit 'Arbeit suchend' gemeldet hat, die anstehende Erwerbslosigkeit also angezeigt ist. Diese Meldung darf auch nicht fehlen, sofern das Kind arbeitsunfähig krank ist; das jedenfalls dann, wenn der Gesundheits- (beziehungsweise Krankheits-)Zustand eine Meldung nicht unmöglich macht. Hier wurde einem knapp 20-jährigen Mann während seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt. Weil es sich bei der Krankheit des Mannes aber nur um eine Quetschung der Hand gehandelt hatte, war es ihm nicht unmöglich, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. Die Familienkasse durfte das bereits gezahlte Kindergeld zurückfordern (BFH, Az. III R 19/15).