Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Abstandsregeln

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Abstandsregeln Keine Überwachung per Video ohne Zustimmung des Betriebsrats. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber bestimmte Hygienevorgaben umsetzen. Ob die Belegschaft sich daran hält, darf aber nicht einfach so mit Videoaufnahmen kontrolliert werden (Arbeitsgericht Wesel, Az. 2 BVGa 4/20). Sie als Geschäftsführer können nicht ohne Weiteres über Video kontrollieren, ob die GmbH-Mitarbeiter im Betrieb die aufgrund von Corona empfohlenen Sicherheitsabstände einhalten bzw. Schutzmasken tragen.