Büchereinsicht auch für ausscheidungswilligen Gesellschafter!

Auch ein GmbH-Gesellschafter, der schon für die Konkurrenz arbeitet, aber noch nicht offiziell aus der GmbH ausgeschieden ist, hat Anspruch darauf, den Jahresabschluss einzusehen. Die Einsichtnahme kann nicht einfach mit der Begründung verweigert…