Büchereinsicht auch für ausscheidungswilligen Gesellschafter!
Auch ein GmbH-Gesellschafter, der schon für die Konkurrenz arbeitet, aber noch nicht offiziell aus der GmbH ausgeschieden ist, hat Anspruch darauf, den Jahresabschluss einzusehen. Die Einsichtnahme kann nicht einfach mit der Begründung verweigert…
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