Weihnachtsmarkt kann Steuererleichterung kosten

Weihnachtsmarkt kann Steuererleichterung kosten Ist eine GmbH ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke befasst, so besteht grundsätzlich Anspruch auf die „erweiterte Gewerbesteuerkürzung“ – mit der Folge, dass der Betrieb bei der Gewerbesteuer entlastet werden kann. Betreibt diese GmbH jedoch an drei Tagen im Jahr vier Weihnachtsmarktstände auf einem kommerziellen Markt, so kann das die Steuervergünstigung kosten. Denn um in den Genuss dieser Steuererleichterung zu kommen, sind (neben wenigen katalogisierten unschädlichen Nebentätigkeiten) alle weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten durch das Grundstücksunternehmen fernab der Vermietung, Verpachtung und Verwaltung des Grundbesitzes zu unterlassen (FG Münster, Az. 6 K 1384/18).