Testament

Testament Bei einem Testament kann das Schriftbild entscheidend sein. Ist es allzu krakelig, so können Zweifel daran bestehen, dass der Erblasser das Testament tatsächlich eigenhändig geschrieben hat. In einem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht München ging es um einen bereits erteilten Erbschein, der wieder eingezogen wurde. Ein Verwandter des Erblassers, der aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Zuge käme, beantragte, den Erbschein wieder einzuziehen, weil das Testament ein krakeliges Schriftbild mit Unterbrechungen hatte. Außerdem seien die Unterschriften „mit Bleistift unterlegt“ gewesen, was darauf hinweise, dass die eigenhändige Unterschrift des Erblassers vorgezeichnet worden sei. Das Gericht sah das auch so. Es teilte die Zweifel, dass das Testament tatsächlich eigenhändig abgefasst wurde (OLG München, Az. 31 Wx 557/19).