Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Genehmigter Urlaub: Einfach in der Krise zurückgeben?

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Genehmigter Urlaub: Einfach in der Krise zurückgeben? Nein, so einfach ist das nicht. Der Arbeitnehmer hat Urlaub beantragt, der Arbeitgeber hat den Urlaub bewilligt — kann der Arbeitnehmer den Urlaubsantrag wegen des Coronavirus zurücknehmen? Ist dem Arbeitnehmer nun nicht mehr nach Urlaub, weil er bedingt durch die Corona-Pandemie gewissen Beschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit ausgesetzt ist, ändert dies nichts daran, dass er sich im Erholungsurlaub befindet bzw. befinden wird. Ein einmal gewährter Urlaub kann durch den Arbeitnehmer nicht (einseitig) rückgängig gemacht werden. Hatte der Arbeitnehmer den Urlaub etwa im Ausland verplant und hat sich dieser Plan nunmehr zerschlagen, ändert sich an dieser Antwort nichts. Anders ist das, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf eine Verlegung des Urlaubs einigen.