Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern

Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern Unabhängig von der Coronakrise kommt es immer häufiger vor, dass Frührentner weiterhin arbeiten. Hier galt in der Vergangenheit eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr. Diese wird bislang nur für 2020 auf 44.590 € angehoben. Die Erhöhung der Verdienstgrenze soll Personalengpässen entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Frührentner können daher in erheblich größerem Umfang weiterhin tätig sein.