Steuerfreie Corona-Beihilfe
Steuerfreie Corona-Beihilfe Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitnehmer mit steuerfreien Beihilfen unterstützen. Mit Schreiben vom 9.4.2020 hat das Bundesfinanzministerium allen Arbeitgebern gestattet, dass diese ihren Arbeitnehmern im Zeitraum vom 1.3. bis zum 31.12.2020 'Corona-Beihilfen' bis zu 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daher ist eine Verrechnung mit Urlaubsgeld, Tantiemen oder Überstunden nicht möglich.
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