Offenlegungsverstöße: Sanktionsvolumen überschreitet 2,8-Mrd.-€-Grenze

Es ist mal wieder so weit: Der Mai ist gekommen und fast alle GmbHs haben ihre Bilanzen fertig, soweit es in der jetzigen Coronakrise möglich war. Trotz der verlängerten Abgabefrist in diesen angespannten Zeiten (vgl. 'Gi' 17/20), müssen sie ihre Bilanzen früher oder später beim Bundesanzeiger offen- oder hinterlegen. Eine Bilanz ganz anderer Art hat auch das Bundesamt für Justiz (BfJ) für das Jahr 2019 fertig, muss sie aber nicht veröffentlichen, weshalb wir die Sache wieder in die Hand nehmen. Wir meinen die Ordnungsgeldbilanz. Aufgrund unserer jährlichen Presseanfrage haben die Bonner Wegelagerer ihre Zahlen herausgerückt – und die sind nach wie vor erschreckend! Und deshalb veröffentlichen wir heute die aktuellen Offenlegungskennzahlen wieder exklusiv in unserer Beilage.

Vorwegnehmen können wir: Nichts ist besser geworden! Welch ein Treppenwitz, dass ausgerechnet eine Behörde auch 2019 wieder im Abzock-Dauerrausch war, die den Namen 'Justiz' im Namen trägt. Und dieser Rausch ist offenbar so stark, dass Corona erst mal wochenlang die gesamte Gesellschaft in Geiselhaft nehmen musste, bevor die Bonner Behörde auch nur ansatzweise reagiert und sehr zurückhaltend kleine Erleichterungen für die am Boden liegenden GmbHs erlässt. Offenbar hat sie es lange trotz 'Dollarzeichen' in den Augen verstanden, diese vor der Realität zu verschließen und als eine der letzten Behörden gemerkt, dass Corona eben mehr ist als eine Grippewelle. Vielleicht ist jetzt die richtige Zeit für die Bonner Behörde sich zu fragen, wo wir hinkommen, wenn diejenigen, die eine gute Idee haben und sie unter Aufwendung maximaler persönlicher Kräfte unternehmerisch ausprobieren wollen, dafür abgestraft werden, falls sie nicht zuallererst an die Befolgung noch so aberwitziger Gesetze gedacht haben?! Gesetze, die obendrein von Bürokraten interpretiert werden, die sich nach wie vor wie Fallensteller verhalten.

Die aktuellen Zahlen zeigen leider wieder, dass die Festsetzung und Beitreibung von Ordnungsgeldern für kleine Unternehmen im Rahmen der Offenlegungspflicht nach wie vor jedes vernünftige Maß übersteigt. Nach der Veröffentlichung der wichtigsten Zahlen aus dem Jahr 2019 sehen wir uns erst recht in unserem Entschluss bestärkt, auch mit Ihrer Hilfe ein Schwarzbuch auf den Weg zu bringen und zu veröffentlichen. Wir bitten alle betroffenen Unternehmen, Geschäftsführer und Steuerberater, uns ihre Erfahrungen mit dem BfJ unter https://www.markt- mitzuteilen.