Werbungskosten — auch wenn umgeschuldet wird, bleibt die alte Verteilung
Werbungskosten — auch wenn umgeschuldet wird, bleibt die alte Verteilung Werden Kredite, die für die Finanzierung einer – teilweise vermieteten – Immobilie aufgenommen worden sind, durch andere Darlehen ersetzt, so kann eine solche Umschuldung nicht dazu führen, dass sich der prozentuale Werbungskostenabzug ändert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg urteilte, dass der Finanzierungszusammenhang der ursprünglichen Darlehen nicht durch die Ablösung durch Folgedarlehen verloren gehe. Das neue Darlehen ist entsprechend den Anteilen der abgelösten Darlehen aufzuteilen – und zwar in den Teil, der der Finanzierung des privaten Bereichs dient und in den, der für die Vermietung (also für die Einkünfteerzielung) steht (FG Baden-Württemberg, Az. 10 K 1825/17).
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