Corona — die Gesundheit aller zählt mehr als der runde Geburtstag eines einzelnen

Corona — die Gesundheit aller zählt mehr als der runde Geburtstag eines einzelnen Auch wenn ein Mann angibt, schon Planungen für seinen anstehenden runden Geburtstag getroffen zu haben, muss er einer Verfügung der Kommune (in der er lebt) folgen, die auch private größere Veranstaltungen mit Blick auf die Coronavirus-Gefahr vorerst verbietet. Dem Schutz der menschlichen Gesundheit sei ein höheres Interesse zuzusprechen als dem Interesse des Jubilars, seinen Geburtstag zu feiern (VG Göttingen, Az. 4 B 56/20). Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheiterte ein Mann, der sich gegen die 'SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung' seines Landes wehrte. Sein Argument, ihn verletze das Verbot „sonstiger Ansammlungen“ in seinem Recht auf Freizügigkeit, zog nicht. Die Bestimmungen fänden eine „hinreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz“. Die Ausbreitung des Virus ist als Pandemie einzustufen, die derartige Schutzmaßnahmen erfordert (OVG Berlin-Brandenburg, Az. 4 B 56/20).