Dashcam-Aufzeichnungen

Dashcam-Aufzeichnungen Eine Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen ist nicht erforderlich, wenn das Kerngeschehen durch die Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter feststeht. Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten können dieses Kerngeschehen nicht in Zweifel ziehen. Dies hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden (Az. 3 O 199/17).