Drohender Insolvenzwelle gegensteuern

Drohender Insolvenzwelle gegensteuern Der Bundesjustizminister hat aufgrund des Coronavirus eine Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geschaffen. Die bisherige Frist von drei Wochen ist bis zum 30.9.2020 zunächst einmal ausgesetzt. Unternehmen, die noch auf Bewilligung von Förderungen warten, sollen durch die aufgehobene Frist vor der Insolvenz bewahrt werden.