Unfallversicherung

Unfallversicherung Geht eine Arbeitnehmerin über das Betriebsgelände, um Müll in einen Container auf dem Firmenhof zu werfen (was durchaus zu ihren regelmäßigen Tätigkeiten gehört), so kann sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen, wenn der in ihrer Hosentasche mitgeführte Akku ihrer E-Zigarette explodiert, in Brand gerät und sie verletzt. Das gelte auch dann, wenn sie behauptet, dass der Akku nur deswegen in Brand geraten ist, weil ein Kontakt zum Dienstschlüssel in der Hosentasche zum Kurzschluss geführt habe. Das Sozialgericht Düsseldorf machte klar, dass „das Mitführen des E-Zigaretten-Akkus nicht betrieblich veranlasst“ war, sondern dem „persönlichen Verantwortungsbereich“ zuzuordnen ist (SG Düsseldorf, Az. S 6 U 491/16).