Kfz-Leasing

Kfz-Leasing Der Fiskus darf eine Sonderzahlung fiktiv umlegen. Hat ein Selbständiger ein Auto als Firmenwagen geleast und wendet er die 1 %-Methode an (1 % des Brutto-Listen-Neuwagenpreises wird monatlich als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen), so kann er sich nicht dagegen wehren, wenn das Finanzamt eine von ihm geleistete Sonderzahlung auf die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags umlegt. Die Sonderzahlung hatte das Ziel, die Leasingraten zu drücken, wodurch dann auch der Privatanteil (wegen Deckelung) geringer ausfällt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab dem Finanzamt Recht (FG Rheinland-Pfalz, Az. 3 K 1681/19).