Zahlungen auf das Insolvenz-Konto des Schuldners erhöhen die Umsatzsteuer nicht

Zahlungen auf das Insolvenz-Konto des Schuldners erhöhen die Umsatzsteuer nicht Gehen auf das Konto eines insolventen Firmeninhabers noch Gelder aus offenen Rechnungen ein, so sind die daraus entstehenden Umsatzsteuerverbindlichkeiten nicht als Insolvenz- oder Masseverbindlichkeit einzuordnen. Das Hessische Finanzgericht gab einem Insolvenzverwalter Recht, der die angesetzte Umsatzsteuer als „zu hoch“ monierte. Durch die Umsätze hat der Insolvenzverwalter kein Entgelt „vereinnahmt“, das als umsatzsteuerlicher Umsatz und somit die USt darauf keine Masseverbindlichkeit ist (Hessisches FG, Az. 6 K 1571/18).