Ständig unpünktlich eingehende Mieten führen zum Aus

Ständig unpünktlich eingehende Mieten führen zum Aus Zahlt ein Mieter die Miete immer wieder unpünktlich (teilweise Wochen später) und ist er vom Vermieter deswegen immer wieder schriftlich abgemahnt worden, so kann er auch dann die Kündigung des Mietvertrags nicht verhindern, wenn er bereits 30 Jahre in den vier Wänden wohnt. Mit den unpünktlichen Mietzahlungen hat er eine Hauptpflicht als Mieter „nicht nur unerheblich verletzt“. Der Mieter kann auch nicht argumentieren, er habe nach so vielen Jahren ein „Gewohnheitsrecht“ (LG Berlin, Az. 65 S 220/18).