Krankenversicherung: Wahlrecht bei Arbeitgeber-Wechsel ohne Kündigung

Krankenversicherung: Wahlrecht bei Arbeitgeber-Wechsel ohne Kündigung Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen ist grundsätzlich nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist und nicht vor Ablauf einer Bindungsfrist möglich. Allerdings kann es Ausnahmen geben. Das Bundessozialgericht hat entschieden, ein Wechsel könne auch dann erlaubt sein, wenn es eine Änderung im Versicherungsverhältnis gibt. Der Wechsel des Arbeitgebers wäre eine solche Änderung. Die Voraussetzung, dass die 18-monatige Mindestbindungsfrist abgelaufen sein muss, bleibt allerdings. Wichtig ist ein nahtloser Arbeitgeberwechsel ohne zeitliche Unterbrechung zwischen den beiden Beschäftigungen! Nur dann können Sie nach dem Kasseler Bundessozialgerichts-Urteil in eine andere Krankenkasse Ihrer Wahl wechseln, ohne das Sie die alte kündigen müssen. (BSG, Az. B 1 KR 10/18 R).