Vergütung für Verbandsvorstand ist sozialversicherungspflichtig
Vergütung für Verbandsvorstand ist sozialversicherungspflichtig Erhält der Vorstand eines (gemeinnützigen) Vereins eine pauschale Aufwandsentschädigung, kann diese der Sozialversicherung unterliegen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 8 BA 52/18). Im Urteilsfall hatte der Vorsitzende eines Fahrlehrerverbands neben Sitzungsgeldern und Reisekosten auch eine pauschale Aufwandsentschädigung bezogen. Die Deutsche Rentenversicherung sah in der gewählten Konstruktion ein Angestelltenverhältnis und forderte daher Sozialversicherungsbeiträge nach – mit Zustimmung des LSG.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!