Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeit in Planung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeit in Planung Sie wissen es noch: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Pflicht (!) zur systematischen (!) Arbeitszeiterfassung normiert. Arbeitgeber sind also verpflichtet, die europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG zu beachten und verlässliche Systeme zu schaffen, mit denen die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann. Die nationalen Gesetzgeber sind verpflichtet, diese Regelungen in das jeweilige Recht zu überführen. Das soll nun auch in Deutschland geschehen. Es besteht aber zunächst kein Grund zur Panik vor neuen Kontrollzwängen, zumal der Bundeswirtschaftsminister bereits angekündigt hat, die Spielräume zu nutzen und von der Abweichungsbefugnis Gebrauch zu machen. In Zeiten gefragter flexibler Arbeitszeitmodelle mutet die Idee einer systematischen Arbeitszeiterfassung eher kontraproduktiv an. 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold mahnt bei der Aufarbeitung der Sachlage, nichts werde so heiß gegessen, wie es gekocht wird! „Der EuGH sagt, dass die Verpflichtung zur Erfassung von Überstunden nur funktioniert, wenn die reguläre Arbeitszeit erfasst wird. Das halte ich für nachvollziehbar und unspektakulär.“ Die Hintergründe des Urteils hatten wir in unserer Beilage zu 'Gi' 22/19 ausführlich beleuchtet.
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