Betriebsaufspaltung rettet den Gewerbeverlust
Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a GewStG) geht unter, wenn gewerbesteuerlich die werbende Tätigkeit dauerhaft, also nicht nur vorübergehend, unterbrochen wird. Das ist auch so, sofern die GmbH eine andersartige werbende Tätigkeit aufnimmt.…
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