Die Folgen von Streit unter den GmbH-Gesellschaftern (Teil 2)

Die Zahlung der Abfindung, also des Einziehungsentgelts, darf das Stammkapital der GmbH nicht angreifen. Eine weitere Voraussetzung für die Einziehung ist also, dass die GmbH über genügend freies Vermögen verfügen muss, aus dem sie das…