Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Sturz bei Segway-Tour nach Fortbildungsveranstaltung ist kein Arbeitsunfall
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Sturz bei Segway-Tour nach Fortbildungsveranstaltung ist kein Arbeitsunfall Erleidet ein Angestellter durch einen Sturz bei einer Segway-Tour im Anschluss an eine kaufmännische Traineeveranstaltung des Arbeitgebers Verletzungen an Wadenbein und Sprunggelenk, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Dieses Ereignis steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart (Az. L 3 U 175/13). Es führte zur Begründung aus, dass ein Arbeitsunfall voraussetze, dass der Verletzte durch eine Verrichtung vor dem fraglichen Unfallereignis den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt hat und deshalb „Versicherter“ ist. (BSG, Urteil vom 26.6.2014, Az. B 2 U 4/13 R). Der Kläger habe bei der Teilnahme an der Segway-Tour keine versicherte Tätigkeit verrichtet.
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