Auch EU-Fahrer müssen auf deutschen Straßen Mindestlohn erhalten
Auch EU-Fahrer müssen auf deutschen Straßen Mindestlohn erhalten Zollämter dürfen bei im EU-Ausland ansässigen Transportunternehmen Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz durchführen. Im konkreten Fall ging es um eine in Tschechien ansässige Spedition. Aus den Unterlagen des Fahrers ergab sich, dass Transporte zu Empfängern in Deutschland durchgeführt wurden und der Fahrer für „acht bis zehn Stunden pro Tag“ einen Monatslohn in Höhe von 1.500 € erhielt. Gegen die im Anschluss erlassene Prüfungsverfügung – mit Blick auf das Mindestlohngesetz – konnte sich die Spedition nicht wehren. Das Argument, das deutsche Mindestlohngesetz sei nicht auf EU-Ausländer anwendbar, zog nicht (FG Münster, Az. 9 V 1280/19).
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